Der E-Check

elektrische Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift.

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet für die Sicherheit an den Arbeitsplätzen zu sorgen. Ein Bestandteil ist die Unfallverhütungsvorschrift DGUV. Sie fordert die regelmäßige (meist jährliche)  Überprüfung aller elektronischen Geräte (z.B. handgeführte Elektrowerkzeuge, Haushaltsgeräte, Verlängerungsleitungen, IT-Geräte  uvm.), die im Unternehmen verwendet werden.

(Auch die private Kaffeemaschine eines Mitarbeiters muss geprüft werden, wenn Sie im Unternehmen benutzt wird.)

Unsere Leistungen in der Prüfung von elektronischen Anlagen nach DGUV Vorschrift

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Erfassung aller zu prüfenden Elektrogeräte

Durchführung der Sichtprüfung, Messung und Funktionsprüfung

Sicherung der Messwerte in einer Datenbank

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Detaillierte Dokumentation der Prüfergebnisse

Einsatz von qualifiziertem Fachpersonal und moderner Messtechnik 

E-Check im Neubau?

Jeder Neubau, den wir fertigstellen, erhält bei uns einen E-Check. Wenn Privatpersonen ein Haus oder eine Eigentumswohnung erwerben, können wir ebenfalls einen E-Check der Elektroinstallation durchführen.

Prüfplakette und Prüfprotokoll bestätigen:

Geprüft

Die Elektroinstallation und die Elektrogeräte entsprechen dem erforderlichen Stand der Sicherheitstechnik. Überprüft werden bei einem E-Check die Elektroinstallation, Schutzeinrichtungen wie Fehlerstromschutzschalter (FI), Personenschutzautomaten (Sicherung) und Schutzeinrichtungen in der Verteilung.

Kontakt

Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Beratungsgespräch. Wir freuen uns auf Ihre Nachricht und werden diese so schnell wie möglich beantworten.

Datenschutz

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Im Gewerbepark 3
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